Geschäftsbedingungen für Leistungen des Kneipp- und Wanderferienhofes BERGHOF in Zeulenroda
Diese Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil; sie gelten für sämtliche Leistungen des Ferienhofes, insbesondere für die Überlassung von Ferienwohnungen (nachfolgend umfassend: Leistungserbringung). Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung des Ferienhofes mit dem Gast zustande.

  1. Hat ein Dritter für einen Gast bestellt, haftet er dem Ferienhof gegenüber mit dem Gast als Gesamtschuldner. Der Ferienhof kann vom Gast und/oder vom Dritten eine angemessene Vorauszahlung verlangen. Eine Unter- oder Weitervermietung bedarf der schriftlichen Einwilligung des Ferienhofes.
  2. Andere AGB als die des BERGHOFES sind nicht Vertragsinhalt, auch wenn der BERGHOF diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Sollten im Beherbergungsvertrag andere Bedingungen vereinbart sein, gelten diese.
  3. Die Preise bestimmen sich nach der im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste. Der BERGHOF kann eine angemessene Vorauszahlung verlangen. (Richtlinie: 20 % Logisbetrag)
  4. Die Anzahlung wird bei Stornierung als Bearbeitungsgebühr berechnet und nicht erstattet.
  5. Sofern ein Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist der Ferienhof in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach der gebuchten Leistung vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Ferienhofes auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Ist keine Frist vereinbart worden, kann der Rücktritt spätestens einen Monat vor Beginn der Leistungserbringung (schriftlich beim Ferienhof eingehend) erklärt werden.

Reservierung und Rücktritt
Reservierungen werden durch Anzahlung des Gastes bestätigt und verbindlich. Im Falle einer Annullierung durch den Kunden ist der Kunde verpflichtet, den folgenden Anteil der Preise der von ihm bestellten Übernachtungen (incl. aller Nebenkosten) und Dienstleistungen zu tragen.

Anzahl der Tage
bis zur Ankunft
Annullierungs-
gebühren
  1. I) bis 28 Tage:
Berechnung entfällt
  1. II) von 27 bis 15 Tage:
60% des vereinbarten Preises
III) von 14 bis 1 Tag: 80% des vereinbarten Preises
  1. IV) am Anreisetag:
90% des vereinbarten Preises

Für gebuchte bzw. angemietete Zimmer ist das vereinbarte Entgelt auch dann zu zahlen, wenn die Buchung später als 24 Stunden vor Anreise vom Kunden storniert wird (§ 552 BGB).Der Kunde hat dem Ferienhof die Anzahl der Gäste bei der Buchung mitzuteilen. Kommen dann weniger Gäste, hat der Kunde nach der mitgeteilten Anzahl Zahlung zu leisten.

  1. a) Der Ferienhof ist bemüht, Weckaufträge mit größter Sorgfalt auszuführen.b) Zu Händen des Kunden bestimmte Nachrichten, Post- und Warensendungen werden mit dieser Sorgfalt behandelt. Der Ferienhof übernimmt die Aufbewahrung, Zustellung und auf Wunsch gegen Entgelt – die Nachsendung derselben.c) Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Der Ferienhof bewahrt die Sachen sechs Monate auf und berechnet dafür eine angemessene Gebühr. Danach werden die Sachen, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. d) Jedwede Haftung des Ferienhofes nach a) – c) ist ausgeschlossen.
  2. Dem Kunden wird ein Stellplatz am Hof befindlichen Parkplatz zur Verfügung gestellt.. Es besteht keine Überwachungspflicht des Ferienhofes.
  3. Für Beschädigungen oder Verluste, die während der Vertragsdauer eintreten, haftet der Kunde dem Ferienhof, sofern nicht Schaden im Verantwortungsbereich des Betriebes liegt oder durch einen Dritten verursacht wurde und der Dritte auch tatsächlich Ersatz leistet, was jeweils vom Kunden nachzuweisen ist.
  4. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Sie müssen am Abreisetag spätestens 11.00 Uhr besenrein geräumt sein. Sofern keine andere Zeit vereinbart wurde.
  5. Sofern die Fälligkeit der Rechnungen des Ferienhofes nicht nach dem Kalender bestimmt ist, werden Rechnungen sofort und ohne Abzug fällig. Gemäß § 284 BGB kommt der Rechnungsempfänger 30 Tage nach Fälligkeit ohne Mahnung in Verzug. Ab Verzugseintritt ist der Rechnungsbetrag durch den Rechnungsempfänger mit 5 Prozentpunkten über den Basiszins der Europäischen Zentralbank gemäß § 1 Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt. Für jede vom Hotel nach Verzugseintritt versandte Mahnung wird eine Mahngebühr von €5,00 erhoben.
  6. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind für beide Seiten der Ort des Ferienhofes.
  7. Die Benutzung von Einrichtungen des Ferienhofes, insbesondere des Sport- und Fitnessbereichs, der Kneippanlage, der Spielscheune sowie die Teilnahme an den Aktivitäten der Gästebetreuung (Animation und Rahmenprogramm) geschehen auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder.
  8. Für Kinder gelten die bei den Arrangements genannten Preise, bzw. gilt die generelle Kinderregelung. Maßgeblich ist das Alter der Kinder zum Zeitpunkt des gebuchten Aufenthaltes, nicht zum Zeitpunkt der Reservierung. Bei Inanspruchnahme von Kinderrabatten ist das Alter mit amtlichem Ausweis nachzuweisen.
  9. Datenschutz
    Wir gewährleisten bei der Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten, dass die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung nur für den betrieblichen Zweck innerhalb des Betriebes erfolgt.
  10. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages – einschließlich dieser Geschäftsbedingungen – unwirksam sein, berührt dieses die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden die unwirksamen Bestimmungen unverzüglich durch solche wirksam ersetzen, die den unwirksamen in ihrem Sinne möglichst nahe kommen.